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1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
2. Die AirportVisions GmbH & Co. KG behält sich an den
dem Angebot beigefügten Unterlagen das Eigentums- und Urheberecht
vor. Die entsprechenden Dokumente sind bei Nichterteilen des Auftrages
auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 2 Leistungsumfang für erteilte
Aufträge
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1. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung
der AirportVisions GmbH & Co. KG maßgebend. Liegt eine
solche nicht vor, so ist die Angebotsfassung der AirportVisions
GmbH & Co. KG, hilfsweise der Auftrag des Auftraggebers maßgebend.
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages
sind nur dann rechtswirksam, wenn die AirportVisions GmbH &
Co. KG sie schriftlich anerkannt hat. Hat der Auftraggeber eine
Änderung und/oder Erweiterung des ursprünglichen Auftragsumfanges
schriftlich verlangt, so gilt abweichend von Satz 1 eine Änderung
als verbindlich, wenn die AirportVisions GmbH & Co. KG im Sinne
des veränderten Auftragsumfanges tätig wird.
§ 3 Ausführungsfristen für
erteilte Aufträge
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1. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen
verlängern sich entsprechend, wenn der Auftraggeber Beistellungen
nicht fristgerecht und mängelfrei erbringt oder in sonstiger
Weise seinen Obliegenheiten nicht nachkommt. Dadurch entstehende
Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
2.Die Ausführungsfristen verlängern sich angemessen beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Arbeitskampf, höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen und ähnliche Ereignisse.
§ 4 Abnahme von Aufträgen
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1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich
vereinbarte Leistung unverzüglich abzunehmen, sobald diese
von der AirportVisions GmbH & Co. KG erbracht worden ist.
2. Die Abnahme gilt mangels ausdrücklicher Stellungnahme (z.B.
Abnahmeprotokoll) dann als erfolgt, wenn diese Erklärung des
Auftraggebers nicht innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der
Leistung in geeigneter Form vorliegt.
§ 5 Lieferbedingungen für Software
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1. Die Lieferung von Software erfolgt, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, auf Rechnung.
2. Lieferungen in Gebiete außerhalb Deutschlands, z.B. in
die Europäische Union (EU) oder die USA, sind grundsätzlich
nur gegen Vorkasse möglich.
3. Es gilt § 3 Ziffer 2 sinngemäß auch für
die Lieferfristen von Software.
§ 6 Zahlungsbedingungen
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1. Vergütungen für Aufträge und
Software sind zu 100 % nach erfolgter Abnahme bzw. Lieferung fällig.
Bei in sich abgeschlossenen Teilen des Werkes ist die AirportVisions
GmbH & Co. KG berechtigt, Abschlagsrechungen zu stellen.
2. Entsprechende Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug auf das in den Geschäftspapieren der AirportVisions
GmbH & Co. KG bezeichnete Konto zu leisten.
§ 7 Gewährleistung
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1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich
ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die AirportVisions GmbH &
Co. KG leistet Gewähr, dass das Programm im Sinne der von ihm
herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Lizenznehmer
gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort genannten
Eigenschaften aufweist. Bei einer berechtigten Mängelrüge
hat die AirportVisions GmbH & Co. KG zunächst das wahlweise
Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn diese mehr als
einmal fehlschlägt, besteht das Recht zur Minderung oder zum
Rücktritt vom Vertrag.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend
ab Zugang der Ware. Im Falle des Vorsatzes beträgt die Gewährleistungsfrist
24 Monate.
3. Die AirportVisions GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei
Gewährleistung für die Software-Kompatibilität. Es
wird lediglich bestätigt, dass die Programme auf firmeneigenen
Rechnern fehlerfrei laufen. Kompatibilitätsprobleme sind keine
Mängel i.S. von § 7 Ziffer 1.
4. Unvollständige und unrichtige Leistungen sowie erkennbare
Mängel sind der AirportVisions GmbH & Co. KG sofort nach
Leistungserfüllung schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel
sofort nach Entdeckung. Die Anzeige gilt als verspätet, wenn
sie später als 30 Tage nach Leistung durch die AirportVisions
GmbH & Co. KG oder, im Fall versteckter Mängel, nach deren
Entdeckung bei der AirportVisions GmbH & Co. KG eingeht. Bei
verspäteter Rüge gilt die Leistungserfüllung als
genehmigt.
§ 8 Haftung
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1. Schadenersatzansprüche wegen Verschuldens
bei Vertragsschluss , positiver Forderungsverletzung, unerlaubter
Handlung und sonstiger Rechtsgründe, auch für mittelbare
Schäden, sowie für Schäden, die als Folge einer Vertragsverletzung
nicht üblicherweise vorhergesehen werden können, nicht
aber bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sind
ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden durch die AirportVisions
GmbH & Co. KG, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,
oder soweit nicht der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für gelieferte Ware,
nicht aber für erbrachte Dienstleistungen, bleibt unbenommen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend
ab Zugang der Ware. Im Falle des Vorsatzes beträgt die Gewährleistungsfrist
24 Monate.
3.Die AirportVisions GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei
Gewährleistung für die Software-Kompatibilität. Es
wird lediglich bestätigt, dass die Programme auf firmeneigenen
Rechnern fehlerfrei laufen. Kompatibilitätsprobleme sind keine
Mängel i.S. von § 7 Ziffer 1.
4. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit
dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund
der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
Über Risiken, die die üblicherweise zu erwartende Schadenshöhe
erheblich übersteigen, hat der Lizenznehmer die AirportVisions
GmbH & Co. KG aufzuklären.
5. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet
die AirportVisions GmbH & Co. KG nur dann, wenn ein solcher
Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens
des Lizenznehmers nicht zu vermeiden war.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht: Eigentumsvorbehalt
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1. Der Auftraggeber / Käufer ist damit einverstanden,
dass seine der AirportVisons GmbH & Co. KG im Rahmen der Geschäftsbeziehung
zugänglich gemachten persönlichen Daten per EDV-Anlage
gespeichert und verarbeitet werden.
2. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.
§ 10 Datenschutz
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1. Die AirportVisions GmbH & Co. KG bleibt
Eigentümer übergebener Gegenstände bis zur vollständigen
Zahlung der vereinbarten Vergütung.
2. Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte am Ergebnis erst mit
vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 11 Sonstiges
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1. Erfüllungsort ist der aktuelle Firmensitz
der AirportVisions GmbH & Co. KG.
2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Braunschweig.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so gilt der Vertrag im übrigen weiter. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine wirksame Bestimmung,
die dem von den Vertragspartnern beabsichtigten wirtschaftlichen
Ergebnis möglichst gleichkommt.
4. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag
zurück, kann die AirportVisions GmbH & Co. KG unbeschadet
der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises bzw. Auftragswertes
für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten
und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss
und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen
sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,
die Materialkosten, die marktmäßigen Einstandspreise
oder insbesondere die Mehrwertsteuer, so ist die AirportVisions
GmbH & Co. KG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend
den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht
nur unerheblich übersteigt.
6. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der AirportVisions
GmbH & Co. KG. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner
gelten nicht.
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